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Das nächste Kapitel der Zoll-Saga

  Wichtigste Erkenntnisse:

  • Innerhalb einer Woche ruderte Präsident Trump bei den 50%igen EU-Zöllen zurück, musste die gerichtliche Aufhebung mehrerer Sonderzölle hinnehmen, ließ sie in der Berufung wieder in Kraft setzen und kündigte eine Verdoppelung der Stahl- und Aluminiumzölle auf 50% ab dem 4. Juni an.
  • Wir sind der Meinung, dass die US-Wirtschaft die derzeit höheren Zollsätze verkraften kann, ohne in eine Rezession zu geraten. Gleichzeitig würden potenziell niedrigere Zölle aufgrund von Gerichtsurteilen die gesamtwirtschaftlichen Aussichten und den Marktausblick zusätzlich aufhellen.
  • In unsicheren Zeiten gilt: Konzentrieren Sie sich auf das, was Sie wissen und bereits halten; Diversifizierung ist entscheidend, und Bereiche, von denen Sie überzeugt sind, können trotz der Turbulenzen Chancen bieten.

Die vergangene Woche begann damit, dass Präsident Trump von den 50-prozentigen EU-Zöllen abrückte, die er einige Tage zuvor angekündigt hatte. Das eigentliche Drama entfaltete sich jedoch, als ein US-Gericht mehrere von Trumps Sonderzöllen für ungültig erklärte, darunter auch die weitreichenden Abgaben, die am Tag der Befreiung gegen alle Handelspartner der USA verhängt wurden. Eine rasche Berufung setzte die Maßnahmen jedoch vorerst wieder in Kraft. In einem kühnen Finale verkündete Trump daraufhin am Freitag, dass er die Zölle auf Stahl und Aluminium ab dem 4. Juni von 25% auf 50% verdoppeln werde.

Trotz der Unsicherheit verzeichnete der S&P 500 seinen größten Monatsgewinn seit 18 Monaten und seinen besten Mai seit 1990. Begünstigt wurde dies durch die Einigung zwischen den USA und China, die dazu beitrug, die Ängste vor einem globalen Abschwung zu lindern – auch wenn die jüngste Rhetorik darauf hindeutet, dass die Spannungen weiterhin hoch sind. US-Staatsanleihen gerieten dagegen ins Straucheln. Die Renditen stiegen insbesondere bei längeren Laufzeiten an, was auf die Herabstufung der US-Bonität durch Moody’s und das „große, schöne“ Steuergesetz zurückzuführen war. Beides löste erneute Bedenken hinsichtlich der Schuldentragfähigkeit aus.

Angesichts der zahlreichen Entwicklungen kann es schwierig sein, den Überblick zu behalten. Hier ist unsere aktuelle Sicht auf das sich entfaltende Handelsdrama, wobei der Schwerpunkt darauf liegt, wie wir mit der Unsicherheit in den Portfolios umgehen.

Das US-Gerichtsdrama

Trump erließ eine Reihe seiner Zölle auf der Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA). Dieses Gesetz erlaubt es ihm, den internationalen Handel zu regulieren, indem er bei „ungewöhnlichen und außergewöhnlichen“ Bedrohungen einen nationalen Notstand ausruft. Auf diesem Wege wird die übliche Rolle des US-Kongresses in Bezug auf Steuern und Zölle umgangen.

Zu diesen Zöllen gemäß dem IEEPA gehörten die Maßnahmen vom „Tag der Befreiung“ im April, wie etwa der Universalzoll von 10% und die länderspezifischen reziproken Abgaben, sowie frühere Zölle gegen Kanada, China und Mexiko im Zusammenhang mit dem Fentanylhandel und den Bedenken hinsichtlich der Grenzsicherheit.

Mehrere gerichtliche Anfechtungen führten in der vergangenen Woche zu dem Urteil des US-Gerichtshofs für internationalen Handel. Ein Gremium aus drei Richtern – ernannt von Reagan, Obama und Trump selbst – befand, dass die Anwendung des IEEPA durch die Regierung dessen Grenzen überschritten habe, und ordnete an, die betreffenden Zölle innerhalb von zehn Tagen aufzuheben.

Die US-Regierung legte umgehend Berufung ein und gab an, die Entscheidung untergrabe ihre Kontrolle über Außenpolitik und Handel. Sie erwirkte eine Übergangsfrist, um die Zölle vorläufig in Kraft zu lassen, während das Verfahren weiterläuft. Die Stellungnahmen sind für den 9. Juni vorgesehen.

In der Schwebe

Die im Rahmen des IEEPA verhängten Zölle bleiben vorerst in Kraft, doch das erste Gerichtsurteil unterstreicht ihre mangelnde Kodifizierung durch den Kongress. Ihre Zukunft ist daher ungewiss.

Die unter anderen Rechtsrahmen eingeführten Zölle bleiben davon unberührt, einschließlich der Zölle gegen China aus Trumps erster Amtszeit, die Biden gemäß „Section 301“ beibehielt. Auch die jüngsten globalen Zölle auf Aluminium, Stahl und Autos bzw. Autoteile laut „Section 232“ sind davon nicht betroffen. Bemerkenswert ist, dass sich die Stahl- und Aluminiumzölle im Laufe dieser Woche verdoppeln sollen.

Bestandsaufnahme: Höhe der US-Zölle

Quellen: US-Kongress, J.P. Morgan Wealth Management. Stand der Zahlen: 2. Juni 2025. IEEPA bezieht sich auf den International Emergency Economic Powers Act.
Sollte die Entscheidung des Gerichts umgesetzt werden, könnte der durchschnittliche effektive Zollsatz der USA gegenüber allen Handelspartnern nach unseren Schätzungen deutlich sinken, und zwar von derzeit etwa 12–13% (ohne die bevorstehende Erhöhung der Stahl- und Aluminiumzölle) auf 5–7%.

Geschätzter US-Zollsatz

Effektiver US-Zollsatz, %

Quellen: Haver Analytics, tägliche Erklärung des US-Finanzministeriums, Tax Foundation, JPM Global Economics, GS Global Investment Research, JPMAM, Michael Cembalest. Stand der Daten: 29. Mai 2025. 

Wie es weitergeht: Viele Wege, ein Ziel

Man sollte nicht vergessen, dass Zölle einen zentralen Bestandteil der Wirtschaftsstrategie der US-Regierung bilden. Vor dem Gerichtsurteil gingen wir davon aus, dass sich der durchschnittliche effektive Zollsatz in den USA bei etwa 15% einpendeln würde, bedingt durch eine Mischung aus Handelsabkommen, neu ausgerichteten Lieferketten und potenziellen neuen Zöllen auf beispielsweise Pharmazeutika, Halbleiter, Holz und Kupfer, vorbehaltlich der laufenden Untersuchungen gemäß Section 232.

Selbst wenn höhere Gerichte das vorinstanzliche Urteil bestätigen sollten, wird die Regierung wahrscheinlich andere rechtliche Möglichkeiten prüfen, um über das IEEPA hinaus weitere Zölle zu verhängen, und sich dabei auf andere Rechtsrahmen für länder- oder sektorspezifische Zölle stützen. Diese Optionen sind zwar komplex und ressourcenintensiv, aber dennoch ein gangbarer Weg.

Unterdessen könnten die laufenden Handelsgespräche ins Stocken geraten, wenn die Partner etwaige Zugeständnisse hinauszögern, weil sie davon ausgehen, dass die US-Zölle voraussichtlich aufgehoben oder angepasst werden. Im Gegenzug könnte die US-Regierung versuchen, andere Hebel in Bewegung zu setzen, etwa die NATO-Finanzierung, militärische Unterstützung oder Exportbestimmungen für kritische Technologien.

Unsere Sichtweise: Immer noch vorsichtig optimistisch

Niedrigere Zollsätze würden die Wirtschafts- und Marktaussichten verbessern. Dennoch sind wir optimistisch, dass die US-Wirtschaft sowohl geringere Zölle als auch unsere höheren Schätzungen verkraften kann, ohne in eine Rezession zu geraten. Zwar dürften höhere Zölle die Importe bremsen und die Lagerbestände erhöhen, doch die Unternehmen und Verbraucher stehen weiterhin auf einer stabilen Grundlage und passen sich bereits an die anhaltende Unsicherheit an.

Diese Stimmung spiegelte sich auch in den Marktbewegungen der letzten Woche wider: Eine positive Reaktion auf das ursprüngliche Gerichtsurteil und eine verhaltenere Reaktion auf die Entscheidung des Berufungsgerichts. Es scheint, dass Anleger von der Zoll-Saga allmählich ermüdet sind, denn mittlerweile sind die Zölle nur noch einer von vielen Faktoren, die die Marktdynamik beeinflussen –
sie stehen nicht mehr so sehr im Mittelpunkt wie noch vor einem Monat.

Dies stimmt uns vorsichtig optimistisch, was den generellen Ausblick betrifft.

Was jetzt zu tun ist: Konzentrieren Sie sich auf das, was Sie wissen und die Anlagen, die Sie bereits halten

Diversifizierung stand bei fast allen unseren Kundengesprächen zuletzt im Mittelpunkt. Angesichts der Handelsunsicherheit, der Haushaltssorgen und der anhaltenden Dollarschwäche fragen sich viele Anleger, wie viel sie in den USA investieren sollten – und wie sie dies am besten tun.

Hinzu kommt, dass das neue Steuergesetz für Nicht-US-Investoren zahlreiche Überlegungen mit sich bringt, die es zu beachten gilt. Bei über 1.000 Seiten Gesetzestext kommt es auf die Details an. Besondere Aufmerksamkeit erregte Section 899, die Trump möglicherweise die Befugnis erteilt, zusätzliche Steuern auf einige Einkünfte aus US-Vermögenswerten zu erheben. Diese Maßnahme zielt auf Länder ab, die US-Unternehmen mit „unfairen“ Steuern belegen, wie etwa einer Digitalsteuer.

Während die Zustimmung des Senats zu dem Gesetzentwurf noch aussteht – und die Einzelheiten zu Section 899 bislang spärlich sind –, wird die Unsicherheit für internationale Investoren mit einem starken Anlageschwerpunkt in den USA dadurch noch vertieft. Damit kein Zweifel aufkommt: Wir erwarten im nächsten Jahr weiterhin solide Erträge an den US-Märkten, aber angesichts der wachsenden Risiken erscheint es ratsam, Gelegenheiten in anderen Märkten wie Europa und Japan auszuloten und Vermögenswerte wie Gold beizumischen, die unkorrelierte Renditen bieten und die Volatilität dämpfen können.

Bei Investitionen in den USA kann Unsicherheit die nötigen Impulse liefern, um sich auf Bereiche zu konzentrieren, in denen die Überzeugung am stärksten ist. Das Thema KI beispielsweise ist nach wie vor ein maßgeblicher Faktor, und die großen Technologieunternehmen erlebten eine beeindruckende Woche, die unter dem Radar des Zolldramas blieb. Nvidia, das zweitgrößte Unternehmen im S&P 500, konnte die US-Exportbeschränkungen für seine KI-Chips nach China abschütteln und erzielte im ersten Quartal ein atemberaubendes Umsatzwachstum von 69% im Vergleich zum Vorjahr – dies lag weit über den Erwartungen und bestätigte zugleich eine starke zukünftige Nachfrage.

Diese Stärke des Technologiesektors zeigte sich auch in den revidierten Zahlen zum US-BIP für das erste Quartal. Trotz eines Rückgangs von 0,2% auf Jahresbasis – bedingt durch einen Anstieg der Importe im Vorfeld von Trumps Zöllen und eine gewisse Zurückhaltung bei den Verbraucherausgaben – trugen die Investitionen in Computer und Informationsverarbeitungsgeräte 1,01 Prozentpunkte zum BIP bei. Das ist ein historischer Rekord.

Viele der weltweit führenden KI-Innovatoren sind Unternehmen mit Sitz in den USA.

Der KI-Boom leistete einen Rekordbeitrag für die US-Wirtschaft

Informationsverarbeitungsgeräte, Beitrag zur Veränderung des realen US-BIP, %

Quellen: Bureau of Economic Analysis, Bloomberg Finance L.P. Stand der Daten: 31. März 2025.
Fazit: Kennen Sie Ihre Anlagen und konzentrieren Sie sich auf das, was Sie wissen. Um Einblicke in die aktuelle Marktdynamik und deren Auswirkungen auf Ihr Portfolio zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihr Team bei J.P. Morgan.

RISIKOASPEKTE

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Wichtige Informationen
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Interessenkonflikte entstehen, wenn JPMorgan Chase Bank, N.A. oder eines ihrer verbundenen Unternehmen (zusammengefasst „J.P. Morgan“) bei der Verwaltung der Portfolios unserer Kunden einen tatsächlichen oder mutmaßlichen wirtschaftlichen oder sonstigen Anreiz haben, in einer Weise zu handeln, die dem Vorteil von J.P. Morgan dient. Konflikte entstehen z. B. (insoweit die nachfolgenden Handlungen für Ihr Konto zulässig sind), wenn: (1) J.P. Morgan in ein Anlageprodukt (wie z. B. einen Investmentfonds, ein strukturiertes Produkt, ein Separately Managed Account oder einen Hedgefonds) investiert, das von JPMorgan Chase Bank, N.A. oder einem verbundenen Unternehmen wie J.P. Morgan Investment Management Inc. ausgegeben oder verwaltet wird; (2) ein Unternehmen von J.P. Morgan von einem verbundenen Unternehmen Leistungen (wie z. B. die Ausführung und Abrechnung einer Transaktion) erhält; (3) J.P. Morgan für den Kauf eines Anlageproduktes für Rechnung eines Kunden Zahlungen erhält; oder (4) J.P. Morgan für erbrachte Leistungen (z. B. Anteilsinhaberbetreuung, Führung von Unterlagen oder Depotdienste) in Bezug auf Anlageprodukte, die für ein Kundenportfolio gekauft wurden, Zahlungen erhält. Weitere Konflikte entstehen dadurch, dass J.P. Morgan zu anderen Kunden Beziehungen unterhält oder auf eigene Rechnung handelt.

Die Anlagestrategien werden sowohl bei J.P. Morgan als auch bei externen Vermögensverwaltern ausgewählt und unterliegen einer ständigen Kontrolle durch unsere Manager-Research-Teams. Unsere Teams für den Portfolioaufbau wählen aus diesen Anlagestrategien diejenigen aus, die wir auf Basis unserer Vermögensallokationsziele und unseres Anlageausblicks für geeignet halten, um das Anlageziel des Portfolios zu erreichen.

Wir bevorzugen grundsätzlich Anlagestrategien, die von J.P. Morgan verwaltet werden. Wir gehen davon aus, dass der Anteil der von J.P. Morgan verwalteten Anlagestrategien bei Strategien wie z. B. Baranlagen und erstklassigen festverzinslichen Anlagen (vorbehaltlich anwendbaren Rechts und mandatsspezifischer Erwägungen) hoch ausfallen wird (und zwar bis zu 100 Prozent).

Während unsere intern verwalteten Strategien in der Regel mit unserer vorausschauenden Anlagepolitik in Einklang stehen und wir sowohl mit den Anlageverfahren als auch mit der Risiko- und Compliancepolitik des Unternehmens vertraut sind, weisen wir darauf hin, dass J.P. Morgan bei einer Einbindung von intern verwalteten Anlagestrategien insgesamt mehr Gebühren erhält. Wir bieten die Möglichkeit, von J.P. Morgan verwaltete Anlagestrategien in bestimmten Portfolios auszuschließen (mit Ausnahme der Geldmarkt- und Liquiditätsprodukte).

Die Six Circles Funds sind in den USA eingetragene Indexfonds, die von J.P. Morgan verwaltet werden. Als Sub-Advisor fungieren Dritte. Obwohl sie als intern verwaltete Strategien eingestuft werden, erhebt JPMC keine Gebühren für die Fondsverwaltung oder andere Fondsdienstleistungen.

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JPMorgan Chase Bank, N.A. und seine verbundenen Unternehmen (zusammen „JPMCB“) bieten Anlageprodukte an, die im Rahmen der Trust- und Treuhanddienste bankgeführte Anlage- und Depotkonten umfassen können. Sonstige Anlageprodukte und -dienstleistungen, wie z. B. Brokerage- und Beratungskonten, werden von J.P. Morgan Securities LLC („JPMS“), einem Mitglied von FINRA und SIPC, angeboten. Versicherungsprodukte werden über die Chase Insurance Agency, Inc. (CIA) angeboten, eine lizenzierte Versicherungsagentur, die als Chase Insurance Agency Services, Inc. in Florida tätig ist. JPMCB, JPMS und CIA sind verbundene Gesellschaften unter gemeinsamer Kontrolle von JPMorgan Chase & Co. Die Produkte sind nicht in allen Bundesstaaten erhältlich. Bitte lesen Sie den rechtlichen Hinweis für die regionalen Niederlassungen der J.P. Morgan Private Bank und andere wichtige Informationen in Verbindung mit diesen Seiten.

ANLAGEPRODUKTE SIND: • NICHT DURCH DIE FDIC VERSICHERT • KEINE EINLAGEN ODER ANDERWEITIGEN VERPFLICHTUNGEN ODER GARANTIEN DER JPMORGAN CHASE BANK, N.A. ODER DEREN VERBUNDENEN GESELLSCHAFTEN • UNTERLIEGEN ANLAGERISIKEN EINSCHLIESSLICH DES MÖGLICHEN VERLUSTES DES INVESTIERTEN GESAMTBETRAGS
Einlageprodukte, wie z. B. Girokonten, Spareinlagen und Bankkredite sowie verbundene Dienstleistungen werden von JPMorgan Chase Bank, N.A. angeboten. FDIC-Mitglied. Keine Kreditzusage. Alle Kreditverlängerungen unterliegen der Kreditgenehmigung.